Ehrenordnung

Ehrenordnung der KG Emspünte Greven e.V.

Präambel

Mitglieder der KG Emspünte Greven e.V., die sich um die Pflege der Erhaltung karnevalistischen Brauchtums Verdienste erworben haben, sollen mit einem besonderen Abzeichen des Vereins, mit einem Orden des Bundes Westfälischer Karneval oder dem BDK-Verdienstorden (Bund Deutscher Karneval) geehrt werden.

§ 1

Mitglieder des Vereins oder der Vorstand können Personen für die besondere Ehrung vorschlagen. Der Antrag von Mitgliedern ist mit einer Begründung für die Ehrung dem Vorstand zwecks Beschluss / Entscheidung schriftlich vorzulegen.

Der Vorstand hat innerhalb von 6 Wochen nach Beantragung mit einfacher Mehrheit über den Antrag zu beschließen.

Folgende Auszeichnungen kann die KG Emspünte Greven e.V. verleihen:

§ 2

Die Ehrennadel erhalten Mitglieder für langjährige Mitgliedschaft in der KG Emspünte Greven e.V..

Auf Antrag können in besonderen Einzelfällen auch abweichende Regelungen gelten. Über diesen Antrag hat der Vorstand zu entscheiden. Einstimmigkeit ist Pflicht.

§ 3

Die Bedingungen für die Ehrung mit einem übergeordneten Orden gelten entsprechend der Ehrenordnung vom Bund Westfälischer Karneval e.V. bzw. Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK-Verdienstorden) in der jeweils gültigen Fassung. Der Antrag ist aus organisatorischen Gründen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres beim BDK zu beantragen.

§ 4

Die Vereinsauszeichnungen werden einmal im Jahr im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung (z.B. bei der Residenzeröffnung) vorgenommen.

Die übergeordneten Orden (BWK oder BDK) werden im Rahmen des Prinzenballs verliehen.

§ 5

Alle Vereinsmitglieder, die ein bestimmtes Alter erreicht haben (65, 70, 75, 80, usw.) werden zur jeweils nächsten Residenzeröffnung eingeladen.

§ 6

Bei Tod eines aktiven Mitgliedes der KG Emspünte Greven e.V. gedenkt der Verein mit einer Kranzspende des Verstorbenen. Der Kranz wird durch die jeweilige Abteilung des Vereins, in dem der Aktive tätig war, gestellt.

§ 7

Die Ehrenordnung des Bund Deutscher Karneval e.V. sowie die Bedingungen des BDK-Verdienst-Ordens sind Bestandteil dieser Ehrenordnung. Beide Regelungen sind dieser Ehrenordnung als Anlage  beigefügt:

§ 9

Grundlage dieser Ehrenordnung ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.07.2017.

Greven, 06.07.2017

gez.  Udo Laufmöller                                                       Thomas Borgmeier

             -Präsident-                                                            -Geschäftsführer-

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